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„Man kann Menschen immer nur vor den Kopf gucken.“ Das wussten schon unsere Großmütter. Nur würde so mancher GmbH-Chef – gerade in Zeiten vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) & Co. – deutlich besser schlafen können, wenn er auch ein klein wenig „in den Kopf“ gucken könnte. Die gute Nachricht: Das ist jetzt einfacher als Sie denken! Mit dem aktuellen GRATIS-Ebook „Neue
Mitarbeiter rechtssicher suchen und auswählen“
von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ brauchen Sie sich nicht mehr allein auf Ihr
Bauchgefühl zu verlassen. Von der Stellenanzeige bis zur Absage: Eigentlich sollte man ja meinen, dass Menschen, die sich auf einen Job bei Ihnen bewerben, diesen auch wirklich haben wollen. Aber dem ist leider nicht immer so. Gut, wenn Sie als Arbeitgeber hier gerüstet sind und die Spreu schnell vom Weizen trennen können. |
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Hierbei hilft Ihnen jetzt das aktuelle GRATIS-Ebook „Neue Mitarbeiter rechtssicher suchen und auswählen“ von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ mit diesen Praxis-Tipps:
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Liebe GmbH-Geschäftsführerin, nahezu jeden Tag werden für Sie wichtige Urteile gefällt - und in den meisten Fällen erfahren Sie nichts davon! Stellen Sie sich ein „Frühwarnsystem“ vor, das Ihnen sofort nach dem Richterspruch alle neuen Urteile im Bereich GmbH-, Steuer- und Arbeitsrecht aufzeigt ... ... PLUS die 100% legalen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie diese Urteile und Erlasse umsetzen. Jedes einzelne dieser Urteile kann Ihnen im Falle eines Falles ...
Denn GmbH heißt zwar „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Doch der Betriebsalltag sieht für Sie als Geschäftsführer ganz anders aus. Werden Ihnen als GmbH-Chef Pflichtverstöße nachgewiesen, können Sie persönlich schnell Schadensersatzforderungen und womöglich sogar strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sein. Wie schnell es passieren kann, dass Ihnen nicht etwa „nur“ als Fremdgeschäftsführer, sondern auch als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer strafrechtliche Vorwürfe gemacht werden, zeigt eine im Internet bekannt gewordene Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 26.3.2014, Az. 7 U 177/12): |
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Der Fall betrifft einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der im Namen seiner GmbH eine Unternehmensberatung beauftragt hatte. Dieser überwies er einen Betrag in Höhe von 89.599 €. Wegen dieser Zahlung entstand unter den Gesellschaftern ein heftiger Streit, weil die Unternehmensberatung nach Auffassung der (Mehrheit der) Gesellschafter keinen Anspruch auf die Überweisung hatte. |
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Sie wichtige Formalien berücksichtigen. Das gilt ganz besonders für
Gesellschafter-Geschäftsführer und sonstige mitarbeitende Gesellschafter.
Das Finanzamt erkennt nur solche Regelungen an, die wirksam vereinbart
sind und nachgewiesen werden können. Und: Zahlungen an Gesellschafter-
Geschäftsführer sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die
zugrunde liegende Vereinbarung im Voraus getroffen, klar und eindeutig ist
und auch tatsächlich durchgeführt wird. Außerdem sollten vor allem bei Gesellschafter-Geschäftsführern auch die Im GmbH-Alltag geht es bei Gehalts-Extras vor allem um die Art und die Höhe von Tantiemen, die zusätzlich zum Geschäftsführergehalt gezahlt werden – und um den Dienstwagen. Wichtige Gehalts-Extras, die zum Beispiel bei Krankheit des Geschäftsführers seiner finanziellen Absicherung bzw. der seiner Angehörigen dienen, werden dagegen in der Hektik des Alltags allzu oft sträflich vernachlässigt. |
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Sie merken bereits: Wir lassen Sie nicht alleine! |
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... bekommen Sie auch noch fertige Musterformulierungen und Beispiele. Damit können Sie auch juristisch ansonsten heikle Dokumente wie Arbeitsverträge oder die Satzung der GmbH 100%ig betriebsprüfungssicher selbst optimieren. |
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Übrigens: Dieser Zusatz-Service steht Ihnen wenn Sie jetzt hier klicken vom ersten Tag an zur Verfügung - also bereits während Ihres 30-Tage-GRATIS-Tests! |
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Nutzen Sie jetzt „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ – und Sie haben massenhaft „Munition“, um sich gegen eine scheinbar übermächtige Bürokratie wehren zu können. Sie können mit den Urteilen aus „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ jederzeit belegen, dass Sie sich kein X für ein U vormachen lassen. Und Ihre Rechte genau kennen! Spätestens in der nächsten Betriebsprüfung zahlt sich das aus: Denn an einem handfesten Gerichtsurteil beißt sich auch der eifrigste Betriebsprüfer die Zähne aus! Zu Ihrer Sicherheit sind alle Beiträge durch mehrere Fachgutachter abgesichert. So ist sichergestellt, dass Sie sich auf alle Angaben in „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ jederzeit verlassen können. „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ ist selbstverständlich steuerlich absetzbar, wenn bezahlt (Urteil: BFH, X R 6/85). |
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PS: Wir können pro Monat immer nur ein kleines Kontingent an Lesern neu
aufnehmen. Denn nur so können wir vor allem neue Leser in der
Redaktionssprechstunde auch wirklich ausführlich persönlich betreuen.
Und für diesen Monat sind wir schon fast „voll“. |
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